Allgemeine Verkaufsbedingungen
Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufbedingungen. Diese werden auch dann Bestandteil künftiger Verträge mit unserem Kunden, wenn auf sie nicht noch einmal gesondert Bezug genommen oder sie durch gesonderte Vereinbarung zum Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben worden sind.
1. Vorbehaltlich erfolgen alle Lieferungen ex works im Sinne der INCOTERMS (aktueller Stand)
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover. Wir behalten uns das Recht vor, gerichtliche Maßnahmen auch vor jedem für den Käufer oder aufgrund anderer Bestimmungen in der Sache zuständigen Gericht zu beantragen.
3. Wir behalten uns an allen gelieferten Gegenständen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftgang ist zulässig; der Verkäufer tritt mit Veräußerung die ihm hieraus entstehenden Ansprüche gegenüber seinem Kunden im Voraus an uns ab. Diese Abtretung wird von uns bereits jetzt angenommen.
4.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377,378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns stets in erster Linie die Gelegenheit zur Nacherfüllung gem. § 439 BGB zu geben.
4.3 Soweit wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage sind oder sich die Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, verzögert oder wenn die Nacherfüllung aus anderen Gründen fehlschlägt, so ist unser Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder für deren Haltbarkeit übernommen haben. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt weiter nicht für solche Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden; sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder von uns Garantien übernommen wurden, ist unsere Haftung im Übrigen auch in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5 Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Gewährleistungsfristen zwingend vorschreibt.
4.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz und insbesondere auf den Ersatz von Folgeschäden ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche, die gemäß der §§ 1 und 4 des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte oder gemäß anderen Rechtsnormen uns gegenüber geltend gemacht werden.
4.7 Eine Änderung de Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.